+++ WICHTIGE INFORMATION +++ Die neue Heilmittelrichtlinie: 3 Dinge, die Sie wissen sollten!

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie. Dadurch ergeben sich einige Änderungen, die in erster Linie uns als Heilmittelerbringer und Ihren Arzt betreffen, der Ihnen Ihre Rezepte ausstellt. Für Sie als Patient*in gibt es ebenfalls beachtenswerte Kernpunkte, die wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Damit wir weiterhin reibungslose Terminvergaben und Behandlungsabläufe gewährleisten können, so wie Sie es gewohnt sind, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten:

  • Es gibt ein neues Rezeptformular (Bild 1+2)
    Ab sofort dürfen wir Sie nur noch behandeln, wenn Ihre Therapie auf dem neuen Rezeptformular verordnet wurde. 
    Das gilt für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie), Podologie und Ernährungstherapie. Es gibt nur noch dieses eine Formular, auf dem die jeweils verordnete Therapie oben rechts von Ihrem Arzt angekreuzt wird (Bild 3).

    Angefangene oder verordnete Rezepte aus 2020 müssen NICHT umgeschrieben bzw. neu ausgestellt werden. Sie können Ihre Termine wie vereinbart wahrnehmen.

    Daran erkennen Sie, dass Sie ein neues Rezeptformular erhalten haben: unten rechts auf der Vorderseite steht in Rot der eingedruckte Vermerk: „Muster 13 (10.2020)“ (Bild 4)
     
  • Verordnungen für langfristigen Heilmittelbedarf und für „besonderen Verordnungsbedarf“ bleiben erhalten
    Für besondere Diagnosegruppen besteht weiterhin die Möglichkeit der Langfristverordnung und des besonderen Verordnungsbedarfes. Ihr Arzt kann Ihnen bereits auf Ihrem ersten Rezept Behandlungen für bis zu 12 Wochen ausstellen.

    a) langfristiger Heilmittelbedarf
    für (Folge)Erkrankungen, die einen Behandlungszeitraum von mehr als einem Jahr erfordern – vorausgesetzt Sie leiden unter schweren funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen, die Ihre Alltagsbewältigung beeinträchtigen.

    b) besonderer Verordnungsbedarf
    Erkrankungen wie z. B. Multiple Sklerose oder bestimmte rheumatische Erkrankungen bedürfen oftmals mehr Heilmittel. Dazu zählen Diagnosen, die dauerhaft bestehen und zu den nachhaltig lebensverändernden Erkrankungen zählen.

    Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Ihre Diagnose für eine langfristige Behandlung infrage kommt.
     
  • Neue Fristen für Rezeptbeginn/-unterbrechung
    Die Frist für den Beginn der Heilmitteltherapie wurde auf 28 Tage heraufgesetzt. Ihr Rezept ist 28 Kalendertage nach der Ausstellung gültig.

    Sollten Sie dringend Therapie benötigen, achten Sie bitte darauf, dass das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt ist. In diesem Fall muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. (Bild 5)

    Unterbrechungen der Behandlungen (z. B. wegen Urlaub, Krankheit …) sind für bis zu 14 Tage möglich.

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Sie erreichen uns telefonisch zu den angegebenen Öffnungszeiten oder per E-Mail über unser Kontaktformular.

Bleiben Sie besser in Bewegung
Ihr Team Elithera

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