„Die richtige Vorsorge treffen“, liest sich wie der Slogan einer Versicherung mit dem sonor mitschwingenden, mahnenden Zeigefinger, an später oder den Ernstfall zu denken. Unangenehmes Thema. Welchen Ernstfall überhaupt? Ist doch alles fein. Wer rechnet schon damit, im nächsten Augenblick seinen Verstand, seine kognitiven Fähigkeiten oder sein Bewusstsein zu verlieren? Für gesunde Menschen ist Selbstbestimmung selbstverständlich. Die Folgen von Unfällen, Krankheit oder Alter können unsere Entscheidungsfähigkeit jedoch stark einschränken, bisweilen sogar aufheben. In Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen/pflegerischen Maßnahmen Sie im Falle eines Falles annehmen bzw. ablehnen. Erfahren Sie jetzt, was Sie zum Thema Patientenverfügung wissen müssen.
- Wie wichtig ist es, sich frühzeitig für eine Patientenverfügung zu entscheiden?
- Worin liegt der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
- Was sollte eine Patientenverfügung beinhalten?
- Wer bekommt die Patientenverfügung?
- Ist eine Patientenverfügung ohne notarielle Beglaubigung gültig?
Wie wichtig ist es, sich frühzeitig für eine Patientenverfügung zu entscheiden?
Wir alle hoffen, möglichst gesund sehr alt zu werden. Und am Ende … keine Schmerzen, kein Leiden. Das Ende unseres Lebens sollte sich bitte wie ein sanftes Ausschleichen, ein leises Verschwinden gestalten. Leider ist das Leben kein Wunschkonzert. Es ist, wie es ist. Und es gibt kein „zu früh“ für eine Patientenverfügung, sobald wir volljährig sind. Wir können unser Schicksal nicht beeinflussen, wohl aber bewusst bestimmen, was mit uns als Patient passiert, wenn uns etwas Schlimmes passiert. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Patientenverfügung gibt es nicht. Aber: Grundsätzlich liegt unser Leben in unserer Verantwortung – in jeder Phase. Das orakeln unserer Wünsche über erhaltende bzw. verlängernde Maßnahmen, für unser Leben, sollten wir keinem andern Menschen aufbürden. Diese Entscheidungen obliegen unserer eigenen moralischen Pflicht.
Achtung: Sie gehen davon aus, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder automatisch bevollmächtigt sind, Ihren Willen über anstehende Behandlungen durchzusetzen? Das dürfen sie nur, wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind oder eine rechtskräftige Vollmacht haben. Haben Sie keine Patientenverfügung, gibt es Meinungsverschiedenheiten oder sind Ihre Wünsche zu vage formuliert, entscheidet letztlich das Gericht.
Ihre Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Worin liegt der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung legt das „WIE“ und das „WELCHE“ fest. Wie möchten Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit medizinisch behandelt werden? Welche Maßnahmen nehmen Sie an, welche lehnen Sie ab? Empfänger Ihrer Patientenverfügung ist der Arzt, sowie eine von Ihnen benannte Person (wenn Sie das möchten), die Ihre Wünsche durchsetzt.
Die Vorsorgevollmacht regelt das „WER“. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die Sie bei Vorlage der Vorsorgevollmacht in rechtlichen/finanziellen Angelegenheiten vertreten darf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Empfänger ist Ihre Vertrauensperson. Ihre Vollmacht ist nur bei Vorlage im Original gültig. Auch hier sind Ehepartner oder Kinder automatisch keine gesetzlichen Vertreter. Sie müssen erst als Bevollmächtigte benannt werden.
Was sollte die Patientenverfügung beinhalten?
Auf jeden Fall detaillierte Angaben u. a. zu*:
- Ihrer Person
- Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
- ärztliche/pflegerische Maßnahmen
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen/Bevollmächtigte/Betreuer
- Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit, Datum Unterschrift
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de) z. B. stellt ein kostenloses Formular zur Verfügung aus dem Sie richtig formulierte, ausführlich Textbausteine für Ihre schriftliche Patientenverfügung verwenden können.
Denken Sie daran, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und unter Umständen zu aktualisieren. Die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten entwickeln sich stetig weiter. Vielleicht verändern sich ja auch Ihre persönlichen/gesundheitlichen Umstände?
Ihre Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901a Absatz 1 Satz 3 BGB).
Wer bekommt die Patientenverfügung?
Geben Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung an Ihren behandelnden Arzt und die Person, die Sie für die Umsetzung Ihrer Wünsche bestimmt haben. Sie sollten ferner einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Originals – entweder bei sich tragen (z. B. in Ihrem Portemonnaie) oder kommunizieren – damit das Dokument im Notfall problemlos gefunden werden kann. Ärzte und Gerichte benötigen das Original. Außerdem ist es möglich, das Dokument (gegen eine Gebühr) im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen – so ist ein Zugriff schnell und jederzeit möglich.
Ist eine Patientenverfügung ohne notarielle Beglaubigung gültig?
Ja. Eine Patientenverfügung muss schriftlich, konkret verfasst, mit Datum versehen und namentlich unterzeichnet werden. Eine notarielle Beglaubigung ist kostenpflichtig und freiwillig.
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Am besten beides! Wenn Sie sich eh mit dem Thema „Was wird, wenn …“ auseinandersetzen, empfehlen wir Ihnen beide Vorsorgemöglichkeiten anzugehen, um:
- sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche berücksichtigt werden
- eine Vertrauensperson zu autorisieren, sich um Ihre rechtlichen/finanziellen Angelegenheiten zu kümmern
- ein langwieriges gerichtliches Verfahren zu umgehen
- eigenverantwortlich und selbstbestimmt in jeder Phase Ihres Lebens zu entscheiden
Ihr Wohlbefinden ist unser wichtigster Auftrag. Wir behandeln Sie bei akuten und chronischen Erkrankungen. Sämtliche von uns angebotenen Maßnahmen sind auf langfristige Therapieerfolge ausgelegt, mit dem Ziel Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Schmerzen zu lindern, Beweglichkeit zu steigern und Hilfe zur Selbsthilfe für eine gesunde Lebensführung zu geben, stehen bei unserer Arbeit im Fokus.
Als Spezialisten für Physio- und Bewegungstherapie bieten wir Ihnen effiziente Konzepte zur:
- Vorsorge (Prävention)
- Nachsorge (Rehabilitation)
- zum Erhalt und
- zur Verbesserung Ihrer Gesundheit an.
Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Bleiben Sie besser in Bewegung
Ihr Team Elithera
*Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmjv.de, Stand 12_2010
Zugunsten der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.