FAQ Häufig gestellte Fragen

Du möchtest wissen, wie eine Behandlung abläuft, was Du mitbringen solltest oder wie die Terminvergabe funktioniert? Kein Problem – hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Deine Physiotherapie. So bist Du gut vorbereitet und kannst Dich ganz auf das konzentrieren, worum es bei uns geht: Deine Gesundheit und Dein Wohlbefinden.

Brauche ich meine Versichertenkarte?

Bitte bringe mit jedem neuen Rezept Deine gültige Versichertenkarte und – falls vorhanden – Deinen Befreiungsausweis mit.

Das spart Dir Zeit und ermöglicht uns die korrekte Abrechnung mit den Krankenkassen.

Wann muss ich zu meinem Termin kommen?

Bitte sei jeweils 5 Minuten vor Beginn Deiner Behandlung in unserer Praxis – zur ersten Behandlung bitte schon 15 Minuten früher.
Direkt davor erhältst Du an der Anmeldung einen Eingangsfragebogen, den Du im Wartebereich ausfüllst. Er hilft Deinem Therapeuten, sich ein genaues Bild für die Befundung zu machen.

Wenn Du Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit an die Mitarbeiterinnen an der Rezeption wenden. So können wir pünktlich mit Deiner Therapie beginnen und die Behandlungszeit optimal nutzen.

Wie lange ist mein Kassenrezept gültig?

Nach Ausstellung Deines Rezeptes müssen wir innerhalb von 14 Tagen mit Deiner Behandlung beginnen.
Sollte das nicht möglich sein, muss Deine Arztpraxis das Ausstellungsdatum entsprechend anpassen.

Tipp: Dein Arzt kann den Zeitraum für den Behandlungsbeginn bereits bei der Ausstellung des Rezeptes verlängern – ein entsprechender Eintrag im Feld „Behandlungsbeginn spätestens am…” genügt.

Was soll ich zur Behandlung anziehen oder mitbringen?

Bitte bringe zu Deiner Behandlung ein großes Handtuch oder Badetuch mit. Bequeme Kleidung oder Sportbekleidung wird empfohlen.

Wie sage ich einen Termin ab?

Solltest Du Deinen Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir Dich, ihn spätestens 24 Stunden vorher abzusagen!
Am Wochenende oder wenn die Rezeption nicht besetzt ist, nutze bitte unseren Anrufbeantworter.

Nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine werden mit einer Ausfallrechnung nach den entsprechenden Kassensätzen berechnet.
Im Interesse der Praxis und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhältst Du in diesem Fall einen Zusatztermin, damit der volle Behandlungsumfang Deines Kassenrezeptes gewährleistet bleibt und der entstandene Kostenaufwand für Dich ausgeglichen wird.