Sie haben als Patient das Recht, sich Ihre Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen folgeleisten muss. Die einzigen Voraussetzung sind, dass die von Ihnen gewählte Einrichtung über die entsprechenden Zulassung verfügt, Versorgungsverträge mit allen Leistungsträgern bestehen und keine medizinischen Gründe gegen Ihre Entscheidung für eine bestimmte Einrichtung sprechen.
Um Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben reichen Sie Ihren Vorschlag für das Therapie- und Rehazentrum Hameln GmbH in der Elsa-Buchwitz-Str. 2, 31785 Hameln, einfach gemeinsam mit Ihrem Rehaantrag ein.
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Frau Wellhausen und Frau Tyrchan
Telefonnummer: 05151 - 987825
Der Elithera Day - Der Feiertag für „Familienzusammenhalt“ Heute feiern wir unser großartiges Netzwerk!
Das Elithera Reha- und Gesundheitszentrum wurde nach dem Verfahren QReha ambulant 2.0 erfolgreich zertifiziert.