Sehr geehrte Patienten/-innen,
es gibt neue Nachrichten bzgl. der Verordnungsfähigkeit Ihrer Heilmittel.
Was ist die Heilmittelrichtlinie?
Was ist der Heilmittelkatalog?
Welche Änderungen sind für Sie als Patient/-in wichtig?
Bsp. 1: Eine Verordnung mit M54.12 und eine Verordnung mit M54.13 stellen einen Verordnungsfall dar und dürfen NICHT parallel behandelt werden.
Bsp. 2: Eine Verordnung mit M.54.2 und eine Verordnung mit M.53.0 dürfen parallel behandelt werden.
Bsp.: Diagnosegruppe WS max. 6 Behandlungen je Verordnung
Bsp.: Diagnosegruppe WS orientierende Behandlungsmenge bei 18 Behandlungseinheiten: 3 Verordnungen á 6 Behandlungen
Bsp.: Diagnosegruppe ZN orientierende Behandlungsmenge bei 30 Behandlungseinheiten: 3 Verordnungen á 10 Behandlungen
Bsp.: 2x KG, 2x MT, 2x KGG und 6x Fango
Bsp.: 6x KG-Doppel entspricht 3 Behandlungstagen mit der doppelten Einheit KG
Bsp.: 24x KG, bei einer Frequenz von 2/Woche bedeutet, die Verordnung kann innerhalb eines Quartals erfüllt werden. Werden bei einer Erhöhung der Frequenz die 24x KG vor Ablauf des Quartals erfüllt, kann der Arzt Ihnen für diese Diagnose in dem Quartal keine weitere Verordnung ausstellen. Wird die Verordnung nicht innerhalb des Quartals erfüllt, behält sie trotzdem ihre Gültigkeit.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie. Dadurch ergeben sich einige Änderungen, die in erster Linie uns als Heilmittelerbringer und Ihren Arzt betreffen, der Ihnen Ihre Rezepte ausstellt. Für Sie als Patient*in gibt es ebenfalls beachtenswerte Kernpunkte, die wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Damit wir weiterhin reibungslose Terminvergaben und Behandlungsabläufe gewährleisten können, so wie Sie es gewohnt sind, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten …
Gerade Beine sind ein Schönheitsideal. Ein geschmeidiger, aufrechter, sicherer Gang spiegelt eine selbstbewusste Persönlichkeit wider und wirkt attraktiv. O- oder X-Beine sind erst einmal vor allem ein optisches Problem für die Betroffenen. Die Fehlstellung an sich verursacht keine Beschwerden. Über die Jahre kann sie allerdings gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Strukturelle Schäden an Menisken und Knorpel sind mögliche Konsequenzen. Ein O- oder X-Bein begünstigt Arthrose in den Knien. Durch die einseitige Belastung außen oder innen nutzt sich der Knorpel im Gelenk ungleichmäßig ab – bis im Extremfall Knochen auf Knochen reibt. Bei einseitig ausgeprägter Fehlstellung des Knies nach innen oder außen kann sogar die gesamte Statik in Mitleidenschaft gezogen werden.
Für wen kommt eine Umstellungsosteotomie infrage? Womit sollte man nach einer operativen Achsenkorrektur des Kniegelenks rechnen? Und welche Rolle spielt Physiotherapie nach einer Umstellungsosteotomie?