Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie. Dadurch ergeben sich einige Änderungen, die in erster Linie uns als Heilmittelerbringer und Ihren Arzt betreffen, der Ihnen Ihre Rezepte ausstellt. Für Sie als Patient*in gibt es ebenfalls beachtenswerte Kernpunkte, die wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Damit wir weiterhin reibungslose Terminvergaben und Behandlungsabläufe gewährleisten können, so wie Sie es gewohnt sind, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten …
Mit Ihrer Heilmittelverordnung an der medizinischen Trainingstherapie teilnehmen!