Nagelspangentherapie
Bei “Rollnägeln” sowie eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus) kann eine Nagelspange helfen. Die Nagelspange soll das pathologische Nagelwachstum korrigieren und ein zukünftiges Einwachsen der Nägel verhindern.
Was ist die Nagelspangentherapie?
In unserer Praxis bieten wir zwei Formen der Nagelspangentherapie an:
- mit einer Drahtspange
- mit einer Klebespange
Zunächst wird der betroffene Zeh bearbeitet und auf die Spange vorbereitet. Hierbei wird der Nagel desinfiziert, gekürzt und störende Nagelecken sowie Verhornungen aus der Nagelfalz entfernt.
Danach entscheidet der behandelnde Podologe individuell auf den Patienten abgestimmt, welche Nagelkorrekturspange eingesetzt wird.
Die Drahtspange wird seitlich unter dem Nagel positioniert und erzeugt so eine Hebelwirkung. So wird der betroffene Nagel korrigiert.
Die Klebespange wird mit Klebstoff auf dem Nagel angebracht. Durch Drähte in der Spange, die auf Spannung gesetzt werden, setzt eine Hebelwirkung ein, die den Nagel korrigiert.
Wie lange dauert die Nagelspangentherapie?
Im Schnitt wird eine Nagelspange für 6-12 Monate (je nach Schweregrad) getragen um dauerhafte Ergebnisse zu erzielen.
Die Spange wird im Schnitt für 4 Wochen getragen und danach wieder erneuert.
Was kostet die Nagelspangentherapie?
Ihr Arzt kann eine Nagelspangentherapie als Heilmittel verordnen. Für welche Erkrankungen und in welchem Umfang er eine ambulante Behandlung verordnen kann, regelt der Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V § 61 V) müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter (ab dem 18. Lebensjahr) einen Teil der vertragsärztlich verordneten Heilmittel selbst bezahlen, es sein denn, Sie werden von der Zuzahlung befreit.
Die Kosten pro Rezept betragen 10 €, plus 10 % der verordneten Therapiekosten.
Natürlich gibt es die Nagelspangentherapie auch ohne ärztliche Verordnung als Privatleistung. Falls Sie das erste Mal bei uns sind, besteht die Möglichkeit, dass unsere Podologen sich Ihre Fußproblematik ansehen und Ihnen nach einer professionellen Anamnese Empfehlungen zur weiteren Behandlung geben.
Erfolgt die Behandlung über ein Privatrezept, können Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, fragen Sie bitte vorab, ob die Kosten erstattet werden.
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