Webdesign by piperweb.de Webdesign by piperweb.de

Patienten Information

Newsletter Ausgabe 3/2011:

Betriebliches Gesundheitsmanagement auch in Ihrem Unternehmen?
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist eine moderne Unternehmensstrategie mit dem Ziel, krankheitsbedingte Ausfallzeiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, die Gesundheit der Mitarbeiter-/innen zu stärken und deren Wohlbefinden zu verbessern.

Das BGM lohnt sich in gleichem Maße für die Beschäftigten und die Unternehmen.


Ambulante Rehabilitation rehamed® in Hameln

Sehen Sie hier den Ablauf einer ambulanten Rehabilitation rehamed® in Hameln, am Beispiel einer Reha für Knie-Endoprothesen.

  • ärztliche Eingangsuntersuchung
  • Erstellung eines individuellen Therapieplanes
  • Befundung durch den Bezugs-Therapeuten
  • Beginn Ihrer Reha für mindestens 15 Behandlungstage (ca. 3 Wochen)


Service für Privatpatienten

Hilfestellung bei der Kostenerstattung von Heilmittelrechnungen
In den letzten Monaten und Jahren stieg die Anzahl der Privatversicherten, die Schwierigkeiten mit ihrer Versicherung bei der Kostenübernahme von erbrachten Leistungen im Heilmit- telbereich haben. Viele der privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten nicht in voller Höhe oder lehnen dies für zukünftige Leistungen ab.


Ihre Zuzahlung an der Behandlung

Errechnen Sie hier, wie viel Zuzahlung Sie pro Jahr leisten müssen:


Heilmittelkatalog

Sehen Sie sich jetzt hier den aktuellen Heilmittelkatalog an:


Leitlinien-Informationssystem

Sehen Sie sich hier die wissenschaftlich begründeten Leitlinien für Diagnostik und Therapie an. Im Menü auf der linken Seite finden Sie spezielle Patienteninformationen zu verschiedenen Krankheitsbildern.


Unabhängige Patientenberatung

Unser bundesweites Beratungstelefon erreichen Sie Mo bis Fr von 10 bis 18 Uhr und donnerstags bis 20 Uhr unter 0800 0 11 77 22 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz*). Wir beantworten Ihre Frage auch gern in der UPD Online-Anfrage.


Sozialgericht Itzehoe stützt Anspruch der Versicherten auf ambulante Rehabilitation

In einer Entscheidung des Sozialgerichts Itzehoe vom 28.09.2005 (Az. S 1 KR 14/04) hat das Gericht die beklagte Krankenkasse verurteilt, verauslagte Kosten für eine ambulante Rehabilitation an die Versicherte zurückzuzahlen.


Unfallversicherte haben Anspruch auf die besten Leistungen

Krankenversicherte Personen können von ihrer Versicherung lediglich das Notwendige zur Behebung einer Krankheit oder zur Verhinderung der Verschlechterung des Gesundheitszu- standes fordern, wenn das Mittel, das Verfahren oder das Medikament notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich (im Vergleich zu anderen möglichen Behandlungsmaßnahmen) ist.


Web Design by piperweb.de webdesign by piperweb.de
rehaConsult GmbH
Elsa-Buchwitz-Straße 2
31785 Hameln
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0 51 51 / 98 78 0
0 51 51 / 98 78 22
info@elithera.de