Im ersten Schritt werden 15 Einheiten (Behandlungstage) beantragt.
Ggf. entscheidet der Reha-Arzt mit Ihrem Therapeuten, ob eine Verlängerung von fünf Einheiten sinnvoll und notwendig ist.
In der Erstuntersuchung bei unserem Reha-Arzt wird mit Ihnen zusammen festgelegt, welche Behandlungen infrage kommen. Die Termine vereinbaren Sie persönlich an unserer Rezeption, Tel.: 0 51 51 / 98 78 11 oder per E-Mail: info@elithera.de.
Ansprechpartner sind unsere Mitarbeiter an der Rezeption im Obergeschoss. Sie erreichen sie persönlich an unserer Rezeption, Tel.: 0 51 51 / 98 78 11 oder per E-Mail: info@elithera.de.
Die getrennten Umkleideräume für Damen und Herren befinden sich im Erdgeschoss. Dort sind auch Spinde, damit Sie Ihre Privatsachen für die Dauer Ihres Aufenthaltes einschließen können.
Unsere Öffnungszeiten sind
Mo. bis Fr. von 7:30 bis 21:00 Uhr,
Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr.
In der Regel werden Sie für die Dauer der Rehabilitation krankgeschrieben.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, neben Ihrer Arbeit zu kommen. Einige Arbeitgeber sind auch mit einer Wiedereingliederung einverstanden. Dabei arbeiten Sie nicht die volle Stundenzahl und Ihr Gehalt wird von der Krankenkasse unterstützt.
Ist die AHB eine Leistung der Krankenkassen, müssen Sie ab 18. Lebensjahr 10 ,- Euro pro Tag, maximal jedoch für 28 Tage im Kalenderjahr zuzahlen. Eine Befreiung ist auch hier möglich, so dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Sprechen Sie uns bitte an. Ist die AHB / AMR eine Leistung des Rentenversicherungsträgers, besteht keine Zuzahlungspflicht.
Das ist abhängig von Ihrer Verletzung, Ihrem Trainingszustand, Ihrer Motivation etc. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam die Nah- und Fernziele der Therapie und passen diese regelmäßig an. Bis zu 20 Einheiten werden normalerweise von den Krankenkassen oder Unfallversicherungsträgern übernommen.
Bitten Sie Ihren Arzt, zur Überbrückung ein Rezept für Krankengymnastik auszustellen. Rufen Sie ruhig auch selbst bei Ihrer Krankenkasse an und fragen nach der Genehmigung. Bei Arbeitnehmern ist es hilfreich, den Personalchef vom Grund der Verzögerung zu informieren. Jeder Tag, den Sie durch ein verzögertes Genehmigungsverfahren weiter krankgeschrieben werden, kostet Ihren Betrieb und auch der Krankenkasse viel Geld.
Grundsätzlich ist sie für jeden Patienten geeignet, der sich nicht oder nicht mehr in stationärer Behandlung im Krankenhaus befindet.
Alle gesetzlich Krankenversicherten, Selbstzahler und Privatversicherte können eine Ambulante Rehabilitation bekommen, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen zur Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme (Heilbehandlung) gegeben sind und eine ausreichende Mobilität vorliegt, um die teilstationäre Einrichtung zu erreichen.
Des Weiteren muss eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen indiziert sein.
Nur der Arzt kann entscheiden, ob eine Ambulante Rehabilitation durchgeführt werden soll. Vorraussetzung für Leistungen im Rahmen der Ambulanten Rehabilitation ist
die Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes.
Vorraussetzung für die Genehmigung einer Reha-Maßnahme ist entweder eine Operation oder eine chronische Erkrankung, die, zumindest für eine gewisse Zeit, erhebliche Beein- trächtigungen Ihrer Selbstständigkeit oder Arbeitsfähigkeit nach sich zieht.
Der Arzt in der Praxis oder der Sozialdienst im Krankenhaus stellt bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger den Antrag auf eine ambulante Rehabilitation oder eine Anschlussheilbehandlung.